KI Kennzeichnung

Seit dem 02.08.2026 gilt in der EU eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Sie gilt (glücklicherweise) nicht für Privatpersonen. Die Regelung nimmt die rein persönliche und nicht-berufliche Nutzung ausdrücklich aus. Wer also KI-Bilder, Audios oder Videos privat im Familien- oder Freundeskreis teilt (etwa im Chat oder auf einem rein privaten Profil), muss diese nicht kennzeichnen.

Die Regelung greift aber, wenn wir im Umfeld der Gruppe (also des Vereins) agieren. Und so kann es durchaus sein, dass euch hier in Zukunft Hinweise begegnen, Bilder seien (teilweise) KI-generiert. Doch keine Sorge: Wir bleiben uns und der handwerklichen Fotografie treu. Trotzdem nutzen wir natürlich moderne Möglichkeiten, zum Beispiel für Titelbilder (so wie für diesen Beitrag). Oder wir verwenden einen KI-Prompt statt zeitraubender händischer Bildbearbeitung – je nach Bildinhalt und -aussage kann das eine Kennzeichnung erforderlich machen. Ja, das mag an mancher Stelle über das Ziel hinausschießen. Womöglich hat die Kennzeichnungspflicht aber auch ihr Gutes – die „Old-School-Fotografie“ rückt so vielleicht wieder etwas  mehr in den Vordergrund.

Gut Licht!